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Wann muss ich nach Kampfmitteln suchen?

Die Frage stellt sich vielen Bauherren, wenn die Ordnungsbehörde oder das Bauaufsichtsamt vor Baubeginn eine Kampfmittelüberprüfung fordert: Was genau ist der Grund dafür? Ist das wirklich nötig? Dieser Beitrag erklärt, warum diese Untersuchung nicht optional, sondern eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme ist – und welche rechtlichen sowie praktischen Gründe dahinterstecken.

Die rechtliche Grundlage: Gefahrenabwehr vor Baubeginn

Der Grund ist zentral verankert in Gesetzen und Verordnungen. Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO NRW) ist der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch Kampfmittel eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt.

Dies ist keine optionale Empfehlung – es ist eine gesetzliche Verpflichtung. In der Praxis bedeutet das: Bevor ein Bauantrag genehmigt wird, muss nachgewiesen sein, dass das Baugrundstück kampfmittelfrei ist oder dass bekannte Belastungen beseitigt wurden.

Der Runderlass zur Zusammenarbeit zwischen dem KBD und den Bauaufsichtsbehörden präzisiert dies: „Baugrundstücke müssen auch im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein.“ Das bedeutet: Ein Grundstück ist für Bauarbeiten erst freigegeben, wenn diese Sicherheit hergestellt ist.

Das historische Erbe: 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg

Nordrhein-Westfalen wurde im Zweiten Weltkrieg intensiv bombardiert. Britische und amerikanische Flugzeugangriffe richteten sich gegen Industrieanlagen, Eisenbahnknotenpunkte und Städte. Die Folge: Hunderttausende Bomben wurden abgeworfen – nicht alle explodierten.

Ein bedeutsamer Teil dieser Bomben sind Blindgänger (Fehlzünder). Sie liegen seit 1945 im Boden, unbemerkt und gefährlich. Bei Bauarbeiten – etwa beim Aushub für Keller, Fundamente oder Kanalleitungen – besteht das Risiko, solche Blindgänger freizulegen und versehentlich zu zünden. Die Folgen wären katastrophal: Explosionen, Zerstörungen, Todesfälle.

Deshalb ist es logisch und notwendig: Bevor man in den Boden eingreift, muss geklärt sein, ob Kampfmittel vorhanden sind.

Der praktische Grund: Sicherheit der Arbeitenden und der Öffentlichkeit

Bauarbeiten sind per se gefährlich. Wenn zusätzlich das Risiko von Kampfmitteln im Untergrund existiert, vervielfacht sich die Gefahr. Arbeiter auf der Baustelle, die mit Baggern oder anderen Maschinen arbeiten, könnten auf Kampfmittel stoßen – mit fatalen Folgen.

Aber nicht nur Arbeiter sind gefährdet. Die Öffentlichkeit im Umfeld einer Baustelle (Nachbarn, Fußgänger, Verkehrsteilnehmer) kann ebenso betroffen sein, wenn eine unkontrollierte Explosion auftritt.

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber und Auftraggeber, die Gesundheit und Sicherheit von Personen auf einer Baustelle auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist nicht verhandelbar. Eine fehlende Kampfmittelüberprüfung wäre ein Verstoß gegen diese Pflicht – mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Bauherrn.

Die behördliche Verantwortung

Die örtliche Ordnungsbehörde einer Stadt oder eines Kreises trägt die Verantwortung dafür, dass Baumaßnahmen nicht zu einer unbeherrschten Gefahr werden. Deshalb wird in der Regel jeder Bauantrag in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet mit einer Kampfmittelüberprüfung gekoppelt.

Diese Überprüfung verläuft nach bewährtem Schema:

  1. Luftbildauswertung: Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) prüft alliierte Luftbilder aus dem Zweiten Weltkrieg und sucht nach Bombentreffern oder militärischen Stellungen.
  2. Risikobeurteilung: Auf Grundlage der Luftbildauswertung wird bewertet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Kampfmittelbelastung ist.
  3. Vor-Ort-Untersuchung (falls nötig): Wenn ein Verdacht besteht, werden Fachleute zur Geländeerkundung entsandt. Sie nutzen Metalldetektoren und geophysikalische Messverfahren.
  4. Freigabebescheinigung: Erst wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, stellt die Ordnungsbehörde eine schriftliche Bestätigung aus, dass das Grundstück untersucht und – falls möglich– geräumt wurde. Eine Garantie, dass keine Kampfmittel mehr auf dem Grundstück sind gibt es jedoch nie.​

Was passiert, wenn die Untersuchung nicht gemacht wird?

In der Praxis gibt es mehrere Konsequenzen:

Baugenehmigung wird verweigert: Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Bauantrag ablehnen, wenn kein Nachweis der Kampfmittelfreiheit vorliegt. Dieses Recht ist in der Landesbauordnung NRW verankert.

Baustelle wird stillgelegt: Sollte ein Bauherr die Genehmigung umgehen und trotzdem arbeiten lassen, können Arbeitsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften die Baustelle sperren und alle Arbeiten einstellen, bis die Kampfmittelfrage geklärt ist.

Strafrechtliche Haftung: Ein Bauherr, der fahrlässig eine Kampfmittelüberprüfung vernachlässigt und dadurch eine Verletzung oder Todesfälle entstehen, kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung strafbar machen.

Versicherungsschutz verfällt: Viele Haftpflichtversicherungen decken Schäden nicht ab, wenn nachweislich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen (wie Kampfmittelüberprüfungen) unterlassen wurden.

Die wirtschaftliche Perspektive

Viele Bauherren fragen: „Ist das nicht unnötige Verzögerung und Kostenfaktor?“

Technisch gesehen ist die Luftbildauswertung in NRW kostenlos – sie wird vom Staat durchgeführt. Vor-Ort-Untersuchungen und Räumungsmaßnahmen können kostenpflichtig sein, aber im Vergleich zu den Kosten einer unkontrollierten Explosion oder einer Baustilllegung sind diese überschaubar.

Ein unerwarteter Kampfmittelfund während laufender Bauarbeiten führt zu:

  • Bauarbeiten müssen sofort eingestellt werden
  • Evakuierung von Nachbargrundstücken
  • Sperrung von Straßen
  • Langwierige Räumungsarbeiten
  • Massive Verzögerungen des Bauscheduled

Eine vorgezogene, geordnete Untersuchung verhindert genau diese Szenarien.

Spezielle Situationen: Tiefbau und Abriss

Bei Abbrucharbeiten und Tiefbaumaßnahmen (Keller, Fundamente, Rohrleitungen) ist die Kampfmittelüberprüfung besonders kritisch. Gerade diese Arbeiten greifen tief in den Boden ein – dort, wo Blindgänger verborgen sind.

​Für diesen Fall werden immer sogenannte Sicherheitsdetektionen empfohlen. Diese sorgen dafür, dass bei Spezialtiefbauarbeiten keine Bombenblindgänger getroffen werden.

Fazit: Sicherheit statt Hektik

Die Forderung nach Kampfmittelüberprüfungen vor Baubeginn mag manche Bauherren ungeduldig machen. Aber hinter dieser Anforderung steckt eine klare Logik: 80 Jahre nach Kriegsende liegen noch immer tausende Bomben im Boden Nordrhein-Westfalens. Jeder Bodeneeingriff könnte auf eine dieser Zeitbomben treffen.

Eine sachgerechte, rechtzeitige Überprüfung ist nicht Bürokratie, sondern Schadensvorsorge – zum Schutz von Arbeitern, Anwohnern und dem Bauherrn selbst. Sie gehört zum modernen Bauen in Regionen mit Kriegsgeschichte.

Wer sein Bauvorhaben plant, sollte daher frühzeitig mit der Ordnungsbehörde Kontakt aufnehmen und die Kampfmittelthematik als regulären Teil der Planungsphase einbeziehen – nicht als lästige Hürde, sondern als notwendige Sicherheitsmaßnahme. Wer darauf keine Lust hat, kann sich an sogenannte Fachplaner z.B. KMB Consulting NRW wenden. Diese übernehmen alle notwendigen Anträge und Abstimmungen.

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